Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PIRICON™ by ATAK Engineering
ATAK Engineering
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ATAK Engineering (nachfolgend "ATAK" genannt) gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ATAK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand können insbesondere Studien, Untersuchungen, Konstruktionen, Fertigungsunterlagen, Entwicklungen, Beratungen, technologische Dienstleistungen, Automatisierungsprojekte, der Verkauf und die Lieferung von Maschinen und Anlagen, die Beschaffung und Lieferung von Maschinenbauteilen sowie sonstige technische Erzeugnisse sein.
2.2 Art und Umfang der von ATAK zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
2.3 ATAK liefert Maschinen und Anlagen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung der aktuellen Maschinenrichtlinie der Europäischen Union.
2.4 Von ATAK erstellte Angebote, Konzepte und Unterlagen können geschütztes Know-how enthalten und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ATAK weder vollständig noch auszugsweise an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Bei Verstoß behält sich ATAK rechtliche Schritte vor.
2.5 Von ATAK erstellte Konstruktionen und Erfindungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung und schriftliches Einverständnis von ATAK nicht nachgebaut oder anderweitig genutzt werden. Eine Nutzung oder Nachahmung ist ausschließlich nach gesonderter Bestellung durch den Kunden mit ausdrücklicher Einräumung eines entsprechenden Nutzungsrechts zulässig. Diese Nutzungsrechte sind gesondert zu vergüten.
3. Vertragsschluss und Schriftform
3.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots oder durch schriftliche Annahme eines Angebots von ATAK zustande.
3.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
4. Leistungszeit und Verzug
4.1 Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
4.2 Verzögert sich die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von ATAK zu vertretender Umstände, verschieben sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
5. Schutzrechte, Nutzungsrechte und Ergebnisse
5.1 ATAK bleibt Inhaber aller Rechte an bereits bestehenden Schutzrechten und Know-how.
5.2 ATAK räumt dem Auftraggeber, soweit erforderlich, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erbrachten Ergebnissen ein.
5.3 Nutzungsrechte gelten nur für den vertraglich vereinbarten Zweck.
5.4 Werden Ergebnisse gemeinsam erarbeitet, stehen Schutzrechte den Miturhebern nach ihrem Anteil zu. Die Nutzung bedarf der Einigung.
6. Mitwirkungspflichten
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ATAK alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
6.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, haftet ATAK nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 ATAK haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
7.2 Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Waren, Anlagen und Maschinenbauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ATAK.
8.2 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Auftraggeber ist unzulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche des Auftraggebers wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Ablieferung der Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Geheimhaltung
10.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
10.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Der Vertrag endet mit der vollständigen Erfüllung. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. 11.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort ist der Sitz von ATAK.
12.3 Gerichtsstand ist der Sitz von ATAK, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
12.5 ATAK verpflichtet sich, im Rahmen aller Geschäftsbeziehungen keinerlei Diskriminierung auf Grundlage von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu dulden oder auszuüben. Gleiches erwartet ATAK auch von Vertragspartnern. Bei Verstößen gegen diese Grundsätze behält sich ATAK das Recht vor, bestehende Vertragsverhältnisse außerordentlich zu kündigen.
Stand: Juni 2025
